Freibrief

Freibrief
Einen Freibrief besitzen: frei sein von jeder Art von Einschränkung, sich alles erlauben können. Daher auch die Wendung: ›Er glaubt, für alles einen Freibrief zu besitzen‹, d.h., er gestattet sich jede Eigenmächtigkeit.
   Der Begriff ›Freibrief‹ ist schon im Mittelalter belegt als Bezeichnung für eine Urkunde über die Freilassung aus Leibeigenschaft bzw. über die Ablösung der Leistungen aus der Unfreiheit. Schon das Prätorische Recht (Jus praetorium) kannte eine ›manumissio per epistulam‹ (Cod. 7.6.1.1.). Aber auch eine Urkunde über freie Herkunft wurde so genannt. Sie war vor allem wichtig für die Aufnahme Stadtfremder in eine Zunft. Darüber hinaus war der Freibrief bekannt als Urkunde über eine ›Freiung‹ im Sinne eines Privilegs (Immunität), wobei auch das Privileg selbst als Freibrief bezeichnet wurde. Von hier leitet sich der moderne Wortsinn: Recht zur Willkür, her.
• A. JACOBY: Artikel ›Freibrief‹, in: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens III, Spalte 1; A. ERLER: Artikel ›Freibrief‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I, Spalte 1219-1220.

Das Wörterbuch der Idiome. 2013.

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