dazu

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Ihr gebt mir ja nichts dazu! sagt man oft als Entschuldigung bei fehlgeschlagenen Unternehmungen oder als Antwort auf skeptische Ermahnungen. Diese ursprünglich volkssprachliche Redensart hat auch eine weite literarische Verbreitung gefunden. Der Schlesier Daniel Stoppe veröffentlichte 1735 neun Strophen zum Preise häuslicher Selbstgenügsamkeit, die er jeweils mit sprichwörtlicher Rede abschließt. Die 7. Strophe lautet:
   In meinen eigenen vier Pfählen
   Schmeckt mir der Tobak noch so schön.
   Die Pfeifen darf mir niemand zehlen
   Noch drüber in Bedenken stehn.
   Ich rauch und dampf in guter Ruh,
   Denn niemand gibt mir was darzu.
In Goethes Ballade ›Vor Gericht‹ bekennt das schwangere Mädchen vor dem Richterstuhl:
   Herr Pfarrer und Herr Amtmann ihr,
   Ich bitt,, laßt mich in Ruh'!
   Es ist mein Kind und bleibt mein Kind,
   Ihr gebt mir ja nichts dazu!
Goethe hat hier zweifellos eine Wendung aufgegriffen, die auch einen weitverbreiteten Tanzreim abschließt:
   Tanze, Gretchen, tanze!
   Was kosten deine Schuh?
   Laß mich nur immer tanzen,
   Du gibst mir nichts dazu!
Die Volksliedparallelen entsprechen nicht nur im Wortlaut, sondern auch in der zugrunde liegenden Situation oft der Goetheschen Ballade. In einem badischen Lied heißt es z.B.:
   Ei Dändele, was fängst du denn a,
   Kriegst n klein Kind und k'n Ma!
   Ei, was fragst du danach?
   Sing ich die ganze Nacht:
   Eia popeia, mei Bu!
   's geit mr kei Mensch nix drzu.
In dieser Form wiederholt sich die Formulierung in zahlreichen Volksliedern mit dem immer gleichen Inhalt: ein schwangeres Mädchen oder eine ledige Mutter setzt sich mit dieser Trutzformel über Spott und Hohn ihrer Umwelt hinweg.
• H. SCHEWE: ›Ihr gebt mir ja nichts dazu‹, in: Beiträge zur sprachlichen Volksüberlieferung. Festschrift A. Spamer (Berlin 1953), S. 28-38.

Das Wörterbuch der Idiome. 2013.

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